Verwaltungsgericht urteilt: Absage der Uni-Wahlen unrechtmäßig!

Aaron 

Der AStA der Uni Bremen hat die Wahlen zum Studierendenrat zu unrecht abgesagt. Das bestätige nun das Verwaltungsgericht Bremen und gab einem Eilantrag von Selin Arpaz, Mitglied der linken Bündnisliste “AStA für Alle (AfA)”, statt. Die Verfasste Studierendenschaft wurde verpflichtet, die Wahl bis 18. Dezember durchzuführen. Ein riesiger Erfolg nicht nur für AfA, sondern für alle Studierende an der Uni Bremen!

Die Klägerin Selin Arpaz dazu:
“Das Verwaltungsgericht hat nun bestätigt, was wir von AfA schon längst wussten: Die Absage der Wahl war unrechtmäßig! Die Durchführung der Wahl ist auch innerhalb der Corona Pandemie möglich und die Gegenargumente des AStAs haben sich alle als nicht stichhaltig erwiesen. Das Urteil bedeutet eine Stärkung der Demokratie an der Uni Bremen, die der AStA kurzerhand für ein Jahr aussetzen wollte und damit knapp 20.000 Studierenden ihr Wahlrecht verwehrt hätte.”

Wir haben uns innerhalb der universitären Gremien stets für die Durchführung der SR-Wahl eingesetzt, wurde jedoch immer von der AStA-Koalition überstimmt. Nun hat das Verwaltungsgericht jedoch in allen Punkten unsere Einschätzung bestätigt!

Unser Sprecher Jonas Elster dazu:
“Der AStA hat sich von Anfang an darauf festgelegt, dass die Wahl nicht durchgeführt werden soll und hat jede Alternative zur Präsenzwahl von vornherein ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Das Urteil zeigt nun, dass dieses Verhalten auf allen Ebenen unrechtmäßig und undemokratisch war. Ein AStA-Vorstand, der noch einen letzten Funken Anstand besitzt, müsste angesichts dieses Urteils geschlossen zurücktreten!”

Das Gericht legte in der Entscheidung fest, dass die SR-Wahl noch dieses Jahr durchgeführt werden muss. Der Beschluss ist rechtskräftig, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist, durch Ablauf der Widerspruchsfrist am 10. September, nicht mehr möglich.

Natürlich freuen wir uns über dieses Urteil, jedoch ist es mehr als bedauerlich, dass die Durchführung der Wahl erst durch eine Klage ermöglicht wurde. Spätestens als die Uni ihre Gremienwahlen per Briefwahl durchführte, hätte klar sein müssen, dass die Argumente des AStAs nur vorgeschoben waren. Jedoch wurde ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich ohne großes Nachdenken direkt abgelehnt!

Durch seine Blockadehaltung hat der AStA mehrere Möglichkeiten, die Wahl einigermaßen kostengünstig durchzuführen (z.B. hätte man sich die Kosten mit der Uni teilen können), nicht wahrgenommen. Nun muss das Geld für die Wahl vollständig aus dem laufenden Haushalt entnommen werden. Geld, dass nun bei anderen Projekten für die Studierenden fehlt.

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