Das Studieren kann weitergehen – von Zuhause!

Aaron 

Von der Corona-Pandemie bleibt natürlich auch die Uni Bremen nicht verschont. Schon jetzt gibt es massive Einschränkungen des Universitätsbetriebs und weiterhin ist unklar, wie lange diese andauern werden. Ob nach dem 17. April wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden, ist momentan nicht sicher abzusehen.

Die Universität hat bis jetzt Entscheidungen schnell und transparent kommuniziert, dies begrüßen wir ausdrücklich. Auch die Entscheidung sich ohne Grund von Studien- oder Prüfungsleistungen abzumelden unterstützen wir. Darüber hinaus fordern wir die Uni auf folgende Maßnahmen umzusetzen, um uns Studierenden, Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen aus Risikogruppen zu schützen und zu unterstützen:

Digitale Veranstaltungsformate und Kommunikationswege nutzen

Damit wir alle zuhause bleiben können, sollte die Universität verlässliche und funktionierende Online-Angebote bereitstellen!

  • Veranstaltungen müssen digital angeboten werden
    • Vorlesungen sollen aufgezeichnet werden
    • alle Materialien müssen über StudIP abrufbar sein
    • Seminare sollen als Webinar angeboten werden
  • Dozent*innen müssen nun online erreichbar sein oder telefonische Sprechstunden anbieten

Mehr Unterstützung bei Prüfungen

Die Ermöglichung einer grundloser Abmeldung von Prüfungen ist nur ein erster, wenn auch sinnvoller Schritt. Die Uni muss zusätzlich Angebote schaffen, die es ermöglichen, Abgaben und Prüfungen auch in dieser schwierigen Situation zu erbringen.

  • bei Schließung der Uni-Bibliothek müssen alle online verfügbaren Quellen kostenlos angeboten werden
  • mit den Schließungen verbundene Mängel bei Quellenangaben dürfen nicht negativ bewertet werden
  • Abgabefristen sollten verlängert werden, um sich auf die neue Situation einzustellen
  • Mündliche Prüfungen sollten über Skype oder ähnliche Formate ermöglicht werden
  • schriftliche Prüfungen sollten über Take-Home Exams ermöglicht werden

Corona darf sich nicht im Geldbeutel bemerkbar machen

Durch ausfallende Prüfungen oder verpasste Abgaben kann es sein, dass man die erforderlichen CPs zur Fortführung von BAföG oder eines Stipendiums nicht erreicht. Dies darf nicht dazu führen, dass Studierenden das Geld gestrichen wird!

  • Niemand darf aufgrund der Verzögerung des Semesterstarts und nicht stattgefundenen Prüfungen aus dem BAföG oder einem Stipendium fallen
  • Erstbeantragende müssen BAföG/ihr Stipendium ab dem ursprünglichen Semesterbeginn erhalten

Beschluss im Studierendenrat

Auf unsere Initiative hat der Studierendenrat bereits einen Entschluss gefasst, der viele dieser Forderungen aufgreift und den AStA explizit dazu auffordert, diese gegenüber der Uni Bremen zu vertreten. Wir hoffen, dass die Uni konstruktiv mit diesen Forderungen umgeht und versucht umzusetzen. Nun ist aber auch der AStA in der Pflicht, die im Studierendenrat beschlossenen Forderungen gegenüber dem Rektorat zu vertreten.

Es ist wichtig, dass wir die Gefahr durch das Corona-Virus ernst nehmen und alles dafür tun, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Für die meisten mag das Virus nicht gefährlich sein, aber bei zu vielen Infektionen gelangt unserer Gesundheitssystem an seine Grenzen. Am Ende leiden alle Menschen, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind darunter – mit ihnen sollten wir solidarisch sein! 

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