Was wir brauchen ist ein Nichtsemester 2020!

Aaron 

Bis jetzt lässt sich noch nicht absehen, in welcher Art und Weise das Sommersemester 2020 stattfinden wird. Sicher ist nur: Es wird alles ganz anders werden.
Online-Seminare sollen eine Alternative zum Regelbetrieb schaffen. Damit haben Studierende und Dozierende bis jetzt einige Erfahrungen sammeln können, denn Software dazu gibt es genug. Heißt das jetzt also, wir machen alles wie immer, nur eben online?

Kann man digital einfach so weitermachen wie immer?

Nein natürlich nicht! Denn nicht alles lässt sich ins Digitale übertragen und viele Studierende haben mit ganz neuen und schwerwiegenden Herausforderungen zu kämpfen! Wenn wir den Regelbetrieb an den Universitäten ohne weiteres digital wieder aufnehmen, vergessen wir alle, die gerade mit finanziellen oder anderen Problemen kämpfen.

Zunächst einmal stehen wir vor dem Problem, dass viele Prüfungen des letzten Wintersemester 2019/2020 ausgesetzt wurden und nun nachgeholt werden müssen. Ein Zustand der sich unweigerlich auf das nächste Semester auswirken wird. Zusätzlich wird die Vorbereitung auf Prüfungen und überhaupt das normale Studieren ohne Infrastruktur umso schwieriger werden, denn die SuUB ist weiterhin geschlossen, Rechnerpools mit nicht lizenzfreier Software sind nicht zugänglich, Hardware kann nicht verliehen werden und Räumlichkeiten zum Lernen in Gruppen sind unerreichbar.

Doch nicht nur das: Viele Studierende haben ihren Nebenjob verloren. Eine neue Beschäftigung muss jetzt schnellstens organisiert werden, das Studieren fällt da natürlich erst mal flach. Genau das Gleich gilt für Menschen, die nun Angehörige pflegen müssen oder keine Kinderbetreuung mehr haben. Solche Leistungen parallel neben dem Studium zu erbringen, stellt diese Studierenden vor völlig neue Herausforderungen.

Und zu allerletzt ist in vielen Fällen immer noch fraglich, wie das digitale Programm der Uni denn nun aussehen wird. Wie sieht es z.B. mit Laborzeiten aus? Für alle Beteiligten wird es ein großer Aufwand werden, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und dann steht immer noch die Frage nach der einer funktionierenden digitalen Infrastruktur im Raum.

Was könnte also die Lösung sein? Dazu gibt es die Idee eines „Nichtsemester“, die wir optimal finden würden.

Was bedeutet ein “Nichtsemester”?

Ob man es nun Nichtsemester, Optionalsemester oder Flexisemester nennen möchte, die Idee bleibt die gleiche. Das kommende Semester darf rein formal nicht zählen. Studierende, die nur wenig oder keine Studienleistungen erbringen können, sollen keine Nachteile befürchten müssen! 

Das bedeutet:

  • Keine Nachteile für nicht abgelegte Prüfungsleistungen
    Wer Prüfungsleistungen ablegen möchte, sollte es natürlich auch im Sommersemester 2020 (SS 20) machen können. Das bedeutet aber nicht, dass andere Studierende irgendeinen Nachteil davon haben sollten. Den Umfang in dem für ihn*sie studieren möglich ist, soll jede*r für sich selber bestimmen – Studieren soll im SS 20 optional sein.
  • Verlängerung oder Aussetzung von Fristen
    Die Uni Bremen hat bis jetzt schnell und durchaus im Interesse der Studierenden reagiert. Wir begrüßen die Verlängerung von Fristen und hoffen, dass das Rektorat auch dahingehend weitere Maßnahmen erfolgen lässt. Abgabefristen sollten generell bis zum Ende des SS 20 verlängert werden. Auch darf das SS 20 nicht auf die Prüfungsfrist (1+4-Semester) angerechnet werden.
  • Anpassung der Regelungen für Stipendien und BaFöG
    Für BaFöG und Stipendien müssen Studierende Leistungsnachweise erbringen, die unter den gegebenen Umständen vielleicht nicht möglich sind. Auch die Regelstudienzeit ist mit dem BaFöG verknüpft. Dafür muss eine pragmatische Lösung gefunden werden, in dem z.B. das SS 20 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird oder keine Leistungsnachweise verlangt werden.
  • Finanzielle Möglichkeiten ausschöpfen
    Mit dem Semesterbeitrag finanzieren wir Leistungen, die Studierende momentan nur eingeschränkt nutzen können (oder noch nie, siehe Verwaltungskostenbeitrag). Aufgrund der gleichzeitigen finanziellen Situation vieler Studierende halten wir es für angemessen, über eine (teilweise) Erstattung des Semesterbeitrags nachzudenken.
  • Vertragsverlängerung für befristete Angestellte
    Befristete Verträge sollten mindestens bis zum Ende des SS 20 verlängert werden. Die Universität darf ihre Krisenbewältigung nicht auf dem Rücken befristet Beschäftigter aufbauen, gerade Studentische Hilfskräfte wären davon betroffen.

Nicht alle dieser Punkte werden einfach zu erfüllen sein, manchmal bedarf es gesetzlicher Regelungen, woanders mangelt es vielleicht am Geld. Wir hoffen aber, dass das kommende Ausnahmesemester 2020 nicht die Studierenden am härtesten treffen wird, die unsere Solidarität am stärksten benötigen.

Weitere Infos zum Nichtssemester 2020 findet ihr hier.

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