Was Land und Uni Bremen jetzt machen können!
Während der Corona-Pandemie können wir nicht erwarten, dass wir den Regelbetrieb einfach online wieder aufnehmen können. Die Möglichkeiten digitaler Medien sind zwar so groß wie nie, aber die Angebote müssen innerhalb relativ kurzer Zeit erarbeitet und umgesetzt werden. Darüber hinaus fehlen weiterhin Lernräume wie die SuUB oder Computerräume. Auch das Rektorat hat das erkannt und bereits zahlreiche Maßnahmen erlassen. Wir freuen uns sehr über diese schnelle Reaktion, befürchten jedoch, dass nicht alle dieser Maßnahmen weitreichend genug sind und nicht an alle Studierenden gedacht wurde.
Unsere Forderung bleibt deswegen weiterhin das Nicht- oder auch Flexisemester. Die Studierenden sollten selber entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie momentan in der Lage sind zu studieren. Alle die Prüfungsleistungen ablegen wollen, sollen die Chance dazu erhalten, alle die dies nicht wollen, sollten dieses Semester keine Nachteile erleiden müssen.
Für die Umsetzung müssten Bund, Länder und Hochschulen zusammenarbeiten, aber folgendes können die Universität und das Land Bremen schon jetzt tun:
- keine Anrechnung des SS 2020 auf die Studienkonten!
Ab dem ersten Semester rennt uns die Zeit davon, das Land Bremen gesteht uns 15 Semester zu in denen wir keine Studiengebühren zahlen müssen. Das SS 2020 sollte nicht zu diesen Semestern gezählt werden, da wir nicht die gleichen Möglichkeiten wie sonst als Studierende haben. Viele (Labor)Praktika finden nicht statt oder Veranstaltungen finden schlichtweg nicht statt. Dieses kleinere Angebot sollte nicht dazu führen, dass Studierende später unter Studiengebühren leiden müssen.
- keine Langzeitstudiengebühren für das SS 2020!
Aus genau dem gleichen Gründen, sollte das Land Bremen auch keine Langzeitstudiengebühren für das SS 2020 verlangen. Bereits eingezogenen Langzeitstudiengebühren sollte die Uni zurückzahlen.
- Im Rahmen Semesterregelung zur Wiederholung von Prüfungsleistungen (1+4 Semester) darf das SS 2020 nicht gezählt werden!
Bereits jetzt wurden die Semesterzählung bei Prüfungsleistungen, die durch Corona ausfallen, ausgesetzt. Dies muss für das SS 2020 für alle Prüfungen gelten, auch wenn sie digital angeboten werden. Viele Studierende brauchen die Uni als physischen Lernort und können sich nicht ohne weiteres umstellen.
- Erneutes Angebot von Veranstaltungen im WS 2020/21
Damit Studierende es nicht doch bereuen, Prüfungen im SS 2020 ausgesetzt zu haben, muss die Uni sicherstellen, dass so viele Veranstaltungen des SS 2020 auch im WS 2020/21 angeboten werden. Ohne Lineare Algebra I fällt auch Lineare Algebra II schwer.
- Vertragsverlängerung für befristete Angestellte
Vor allem Studentische Hilfskräfte sind nur für ein paar Monate befristet an der Uni Bremen angestellt. Die Uni sollte sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Angestellten bewusst sein und deswegen Verträge bis mindestens bis zum Ende des SS 2020 verlängern.
- Notfallfond für Studierende
Zusammen mit dem Studierendenwerk Bremen sollten Universität und Land Bremen einen Notfallfond, einrichten um Studierenden in finanziellen Notlagen schnell und unkompliziert zu unterstützen.
Wir hoffe, dass Rektorat und Senat für diese Forderungen offen sind. Wir werden auf jeden Fall dran bleiben und für eine Umsetzung einstehen!