Stipendienordnung: AfA setzt Änderungen durch

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Bereits im Dezember hat der Akademische Senat (AS) die prinzipielle Beteiligung am Stipendienprogramm der schwarz – gelben Bundesregierung (sog. “Deutschlandstipendien”) beschlossen. Damals schon hat AStA für Alle (AfA) die AS-Mitglieder über die vielen problematischen Aspekte des Stipendienprogramms informiert (soziale Selektivität, Mobilitätshürden, hohe Verwaltungskosten, Nachteile für geistes- und sozialwissenschaftliche Studierende) und für eine Ablehnung geworben. Doch die Mehrheit der nicht-studentischen Mitglieder des Akademischen Senats (AS) hat sich damals gegen die Studierendenschaft durchgesetzt. Immerhin wurde für die anstehende Erarbeitung einer Stipendienordnung ein Beteiligungsverfahren versprochen, um die studentische Sicht bei den Kriterien für die Zulassung der Stipendiaten und der Zusammensetzung des Gremiums, das für die Auswahl zuständig sein soll, zu berücksichtigen.

Nach einer turbulenten Sitzung des Akademischen Senats (vgl. AStA-Bericht) hat sich am gestrigen Mittwoch eine Arbeitsgruppe zusammengefunden, an der neben Professoren und Mitarbeitern auch die studentischen AS-Mitglieder von AStA für Alle (AfA) und Campus Grün (CG) teilgenommen haben. AfA hat dabei in Abstimmung mit Campus Grün einen überarbeiteten Entwurf der Stipendienordnung vorgelegt, welcher spezifische Benachteiligungen/Lebensumstände (Migrationshintergrund, bildungsfernes Elternhaus, physische, psychische und/oder chronische Leiden) und ehrenamtliches Engagement im Vergleich zu Noten bzw. Leistung stärker gewichtet. Außerdem haben AfA und CG eine paritätische Besetzung des für die Auswahl zuständigen Stipendienrates sowie eine Streichung der vorgesehenen Veranstaltungen mit Stipendiaten und Stipendiengebern gefordert. Der von AfA und CG vorgelegte überarbeitete Entwurf enthält darüber hinaus eine Reihe von Detailverbesserungen.

Im Zuge der gestrigen knapp vierstündigen Gespräch konnten folgende Kompromisse erzielt werden:

  • Ein Bewerbungsbogen (standardisiertes Formblatt) wird Bestandteil des Bewerbungsprozesses, um spezifische Benachteiligungsindikatoren gezielt abfragen zu können und das Freitextschreiben einzudämmen.
  • Des Stipendienrat wird paritätisch besetzt. Der Rektor ist zwar Sitzungsleiter, besitzt aber kein Stimmrecht. Stimmberechtigte Mitglieder des Stipendienrates: 3 Hochschullehrer, 3 Studierende. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder erfolgt durch den gesamten Akademischen Senat. Jede Statusgruppe gibt aber einen Vorschlag ab, der innerhalb der Statusgruppe abgestimmt wird.
  • Der Stipendienrat kann beratende Stimmen hinzuziehen. Der Behindertenbeauftragte wird aufgrund seiner spezifischen Expertise in der Stipendienordnung verankert.
  • Der Stipendienrat ist mit vier anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Sollten bei erstmaliger Einladung nicht mind. vier Mitglieder anwesend sein, wird erneut eingeladen. Dann gibt es kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr. Die gültige Mehrheitsregel lautet in jedem Fall: mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • Die Kurzgutachten durch Professoren werden nicht mehr verlangt
  • Kleinere von AfA angeregte Verbesserungen werden aufgenommen (chronische Erkrankung, Elternzeit, usw.)
  • Die Beendigung des Stipendiums bei Studiengangswechsel erfolgt erst zum Ende des Bewilliungszeitraums (also jeweils zum Ende des Sommersemesters)  und nicht zum Monatsende.
  • Das Veranstaltungsprogramm bleibt (leider) Bestandteil der Stipendienordnung. Der Passus, dass Studierende nicht dazu verpflichtet sind an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, wird jedoch stärker hervorgehoben
  • die Verteilung der Punkte in Anlage 1 erfolgt sozial weniger selektiv und darüber hinaus weniger kleinteilig. Insgesamt 16 Punkte werden auf die drei Bereiche „Leistung“ (6 Punkte), „ehrenamtliches Engagement“ (4 Punkte) und Benachteiligungen/Lebensumstände (6 Punkte) verteilt.

Insgesamt konnten aus studentischer Sicht viele Verbesserungen erreicht werden. Studierende sind paritätisch in der Auswahlkommission beteiligt, die Kriterien sind sozial weniger selektiv und viele Detailverbesserungen sorgen für Verbesserungen für StipendiatInnen mit Kind und StipendiatInnen, die den Studiengang wechseln möchten. Nun kommt es auf die übrigen Mitglieder des Akademischen Senats an. Diese entscheiden am 18. Mai abschließend über die von der Arbeitsgruppe ausgehandelte Stipendienordnung.

Ungeachtet der ausgehandelten Änderungen lehnt AStA für Alle (AfA) jedoch weiterhin die grundlegende Ausrichtung des Stipendienprogramms ab. An vielen Stellen der Stipendienordnung konnte AfA aufgrund des restriktiven schwarz-gelben Bundesgesetzes keine Verbesserungen durchsetzen. In der Anlage bleibt das Programm daher aus Sicht von AfA hochproblematisch. Es schwächt das BAföG und die etablierten Begabtenförderungswerke und lässt die Uni-Verwaltungen ohne die notwendige Expertise bei der Auswahl allein. Das gilt ebenso für die beträchtlichen Verwaltungskosten, die bei der Einwerbung der Stipendienmittel und der Bearbeitung bzw. Verwaltung der Stipendienanträge auflaufen.

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